2.1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) gelten für alle zwischen POSTPLUS und seinen Kunden geschlossenen Verträge (nachfolgend „Verträge“) zur Erbringung von Dienstleistungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Diese AGB sind integraler Bestandteil jedes Vertrags zwischen POSTPLUS und dem Kunden und regeln alle erbrachten Dienstleistungen, sofern nicht anders vereinbart.
2.2. Vorrang der Vertragsbedingungen
Im Falle von Unstimmigkeiten oder Konflikten zwischen den Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den in einem Vertrag festgelegten spezifischen Bedingungen haben die Bedingungen des Vertrags Vorrang. Alle anderen allgemeinen Geschäftsbedingungen oder Richtlinien des Kunden, auch wenn in der Kommunikation oder Dokumentation darauf verwiesen wird, werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen und gelten nicht für die Beziehung zwischen POSTPLUS und dem Kunden.
2.3. Änderungen und Modifikationen
Der Kunde erkennt an, dass POSTPLUS diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nach eigenem Ermessen ändern, ergänzen oder anderweitig modifizieren kann, um Änderungen der Gesetze, Geschäftspraktiken oder Betriebsabläufe zu berücksichtigen. Solche Änderungen werden dreißig (30) Kalendertage nach der Benachrichtigung des Kunden durch POSTPLUS über die Änderungen wirksam. Die Benachrichtigung kann durch öffentliche Ankündigungen, Aktualisierungen auf der POSTPLUS-Website und/oder direkte Kommunikation mit dem Kunden erfolgen. Die fortgesetzte Nutzung der Dienste durch den Kunden nach solchen Änderungen gilt als Annahme der überarbeiteten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
2.4. Leistungsbeschreibung
Die spezifischen Details der von POSTPLUS bereitgestellten Dienste, einschließlich Umfang, Dauer und Bedingungen, die für diese Dienste gelten, werden in den jeweiligen Verträgen zwischen POSTPLUS und dem Kunden genauer definiert. Der Kunde stimmt zu, dass der Umfang der Dienste Änderungen unterliegen kann, die zwischen den Parteien einvernehmlich vereinbart und schriftlich dokumentiert werden.
2.5. Art der Dienstleistungen und Einschränkungen
Aufgrund der Art der Logistik- und Transportbranche erstellt POSTPLUS Schätzungen der Laufzeiten und Zustellpläne auf Grundlage typischer Bedingungen und erwarteter Logistikprozesse. Der Kunde erkennt an, dass diese Laufzeiten nicht garantiert sind und nur der Einfachheit halber angegeben werden. POSTPLUS haftet nicht für Verzögerungen oder Abweichungen von diesen geschätzten Zeiten, die aufgrund von Faktoren außerhalb seiner Kontrolle entstehen können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zollabfertigungsverfahren, Ereignisse höherer Gewalt oder Verzögerungen durch Drittanbieter.
3.1. Regulierte Artikel und Pflichten des Kunden
POSTPLUS akzeptiert keine Artikel, die regulierte Artikel im Sinne der geltenden nationalen oder internationalen Vorschriften enthalten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf gefährliche Güter, verbotene Substanzen oder Artikel, die besonderen Transportbeschränkungen unterliegen, und der Kunde garantiert, dass er keine solchen Artikel zum Versand einsendet. POSTPLUS kann nach eigenem Ermessen vom Kunden und/oder seinem Endverbraucher Muster der Artikel zur Überprüfung anfordern, um die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen. Unabhängig davon, ob eine solche Anfrage gestellt wird, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, sicherzustellen, dass POSTPLUS keine regulierten Artikel übergeben werden. Für den Fall, dass regulierte Artikel an POSTPLUS übergeben werden, stellt der Kunde POSTPLUS und seine Subunternehmer von allen Ansprüchen, Strafen oder Schäden frei, die sich aus einer solchen Nichteinhaltung ergeben, einschließlich der Rechtskosten. POSTPLUS behält sich das Recht vor, die angemessene Vorgehensweise für den Umgang mit identifizierten regulierten Artikeln zu bestimmen, was die Ablehnung, Vernichtung oder Rücksendung solcher Artikel auf Kosten des Kunden umfassen kann. POSTPLUS behält sich das Recht vor, die Abholung zu verweigern oder die Dienste auszusetzen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine Sendung regulierte Artikel enthält.
3.2. Recht zur Inspektion von Sendungen
Der Kunde erkennt das Recht von POSTPLUS an und erteilt ihm vorab die Genehmigung, jede Sendung zu inspizieren, die ihm zum Transport und zur Zustellung übergeben wird. Solche Inspektionsrechte können unter anderem ausgeübt werden, um die Einhaltung von Zoll- und behördlichen Anforderungen sicherzustellen, Daten zum Wert, Ursprung oder Harmonisierten System (HS) des Artikels zu überprüfen oder um zu bestätigen, dass die Sendung keine regulierten Artikel enthält. Der Kunde verpflichtet sich, POSTPLUS und seine Subunternehmer von allen Ansprüchen oder Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus der Ausübung dieses Inspektionsrechts ergeben, und alle Verluste oder Schäden zu ersetzen, die aufgrund von bei solchen Inspektionen festgestellten Unstimmigkeiten entstehen. 3.3. Ablehnung von Sendungen und Aussetzung von Dienstleistungen
POSTPLUS behält sich das uneingeschränkte Recht vor, die Annahme oder Abholung von Sendungen des Kunden und/oder Endverbrauchers zu verweigern oder die Bereitstellung von Dienstleistungen auszusetzen, wenn: (a) der Kunde die in diesem Artikel 3, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder den spezifischen Bedingungen der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen nicht erfüllt; (b) ein Gericht, ein Schiedsgericht oder eine zuständige Regulierungsbehörde feststellt, dass die Bereitstellung der Dienstleistungen im Rahmen der Vereinbarung gegen geltende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstößt; oder (c) Änderungen der Gesetze oder des regulatorischen Umfelds nach vernünftigem Ermessen von POSTPLUS die Bereitstellung der Dienstleistungen wesentlich komplexer, kostspieliger oder rechtlich belastender machen. POSTPLUS haftet nicht für Kosten, Verluste oder Schäden, die unter solchen Umständen aus der Ablehnung oder Aussetzung von Dienstleistungen entstehen.
4.1. Unterschrift bei Lieferung
Wenn die Parteien im Vertrag ausdrücklich vereinbart haben, dass für einen bestimmten Transportdienst eine Unterschrift bei Lieferung erforderlich ist, gelten die folgenden Bestimmungen: Die Unterschrift, ob auf Papier oder elektronisch über ein Handgerät, stellt einen ausreichenden Zustellnachweis dar. Auf angemessene Anfrage des Kunden kann POSTPLUS eine Kopie dieser Unterschrift bereitstellen, je nach Verfügbarkeit und wenn die Anfrage Angelegenheiten betrifft, die in direktem Zusammenhang mit der Lieferung der angegebenen Artikel stehen. Der Kunde nimmt zur Kenntnis und akzeptiert, dass bei der gleichzeitigen Lieferung mehrerer Artikel an denselben Empfänger der Empfänger möglicherweise nur einmal unterschreiben muss, um den Erhalt aller zu diesem Zeitpunkt gelieferten Artikel zu bestätigen. POSTPLUS ist berechtigt, diese einzelne Unterschrift elektronisch als Zustellnachweis für jeden jeweiligen Artikel zu kopieren.
4.2. Track & Trace-Dienst
In Fällen, in denen der Vertrag Bestimmungen für einen Track & Trace-Dienst enthält, gelten die folgenden Bedingungen: Die Track & Trace-Funktion ermöglicht es dem Kunden, den Status von Sendungen während des Transports zu überwachen, vorbehaltlich der Verfügbarkeit und Einhaltung der geltenden Vorschriften im Zielland. Die Sendungsverfolgungsinformationen sind über die POSTPLUS-Website oder andere dafür vorgesehene Online-Plattformen zugänglich. Obwohl POSTPLUS bestrebt ist, über sein Track & Trace-System genaue und kontinuierliche Sendungsverfolgungsdaten bereitzustellen, garantiert es keinen unterbrechungsfreien Zugriff auf diese Daten. Der Kunde erkennt an, dass die Track & Trace-Funktion als Komfortservice bereitgestellt wird und POSTPLUS nicht für Verluste, Schäden oder zusätzliche Kosten haftbar gemacht werden kann, die dem Kunden oder Dritten aufgrund von Unterbrechungen, Ungenauigkeiten oder Nichtverfügbarkeit des Track & Trace-Dienstes entstehen.
Gemäß verschiedenen Postvorschriften können Postverwaltungen in bestimmten Ländern Zuschläge erheben oder unter bestimmten Bedingungen Sendungen zurücksenden oder deren Zustellung verweigern. Solche Maßnahmen können beispielsweise eintreten, wenn der Kunde Sendungen unter Nutzung der Dienste einer ausländischen Postverwaltung versendet, während er in dem Land wohnt, in dem die Sendung letztendlich zugestellt werden soll (allgemein als „ABA-Remailing“ bezeichnet). Darüber hinaus kann dies eintreten, wenn der Kunde Sendungen zur Zustellung in ein Drittland versendet und dabei die Dienste einer Postverwaltung nutzt, die weder im Wohnsitzland des Kunden noch im Land der endgültigen Zustellung ansässig ist (allgemein als „ABC-Remailing“ bezeichnet).
In Fällen, in denen Sendungen des Kunden aufgrund dieser oder ähnlicher Postvorschriften solchen Zuschlägen, Nichtzustellungen, Rücksendungen oder Vernichtungen unterliegen, verpflichtet sich der Kunde, die volle Verantwortung für alle damit verbundenen Folgen zu übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, POSTPLUS von allen Kosten, Strafen oder Schäden freizustellen, die aus solchen Maßnahmen entstehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zuschläge, Bearbeitungsgebühren und Rechtskosten. Darüber hinaus verpflichtet sich der Kunde, auf Anfrage von POSTPLUS Unterstützung bei der Anfechtung oder Berufung solcher Ansprüche oder Maßnahmen der Postverwaltungen zu leisten, einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen oder Informationen, um POSTPLUS bei der Bearbeitung der Angelegenheit zu unterstützen.
6.1. Einhaltung der Zollgesetze
Der Kunde erkennt an, dass Artikel, die internationale Grenzen überschreiten, den Zollgesetzen und -vorschriften des Herkunfts-, Transit- und Bestimmungslandes unterliegen. Der Kunde garantiert, dass alle Artikel in voller Übereinstimmung mit den geltenden Zollvorschriften versandt werden. Dies umfasst die genaue Angabe des Inhalts, des Wertes und des Ursprungs der Artikel. Zollvorschriften können zur Erhebung verschiedener Steuern und anderer Gebühren führen, darunter unter anderem Einfuhrzölle, Mehrwertsteuer und Verbrauchsteuern.
6.2. Haftung für Zoll- und behördliche Gebühren
Alle Zölle, Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer (MwSt.) oder Waren- und Dienstleistungssteuer (GST), sofern zutreffend), Strafen, Lagergebühren oder sonstige Kosten, die POSTPLUS aufgrund von Maßnahmen der Zollbehörden oder aufgrund des Versäumnisses des Kunden, genaue Unterlagen, erforderliche Lizenzen oder Genehmigungen für die Artikel bereitzustellen, entstehen, werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Auf Anfrage muss der Kunde eine angemessene Sicherheit, wie etwa eine finanzielle Garantie oder Kaution, zur Deckung etwaiger Zölle, Steuern oder sonstiger Gebühren leisten. Der Kunde stellt POSTPLUS von allen Ansprüchen, Kosten oder Schäden frei, die im Zusammenhang mit Zöllen, Steuern (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Mehrwertsteuer/GST) oder sonstigen steuerlichen Verbindlichkeiten entstehen können. POSTPLUS haftet nicht für Streitigkeiten bezüglich Mehrwertsteuer oder sonstiger Steuerpflichten, die sich aus der Rechnungsstellung für die bereitgestellten Dienste ergeben. Darüber hinaus übernehmen POSTPLUS und seine Subunternehmer keine Haftung für Ansprüche im Zusammenhang mit den Exportaufzeichnungen oder der Mehrwertsteuerverwaltung des Kunden.
6.3. Haftungsausschluss für Zollverzögerungen
POSTPLUS haftet nicht für Verzögerungen, Verluste oder Schäden, die durch Handlungen oder Eingriffe von Zollbeamten, Aufsichtsbehörden oder anderen Regierungsbehörden verursacht werden. Dies umfasst unter anderem Inspektionen, Beschlagnahmungen oder Verzögerungen aufgrund von Zollverfahren.
6.4. Zollabfertigungstätigkeiten für Waren/Handelsartikel
Wenn der Kunde die von POSTPLUS bereitgestellten Zollabfertigungstätigkeiten nutzt, gelten zusätzlich zu den Abschnitten 6.1 bis 6.3 die folgenden Bedingungen:
6.4.1. Der Kunde beauftragt POSTPLUS oder einen benannten Zollvertreter mit der Durchführung der Zollabfertigung und stellt zu diesem Zweck eine ordnungsgemäß unterzeichnete Vollmacht zur Verfügung. Für bestimmte Zielländer können zusätzliche Anforderungen gelten, die im Vertrag ausdrücklich aufgeführt werden. Der Kunde erkennt an, dass jede von POSTPLUS geleistete Unterstützung bei der Zollabfertigung ausschließlich auf Risiko des Kunden erfolgt.
6.4.2. Der Kunde ist dafür verantwortlich, alle erforderlichen Unterlagen vorzubereiten und vollständige und genaue Daten bereitzustellen, die für die Zollabfertigung erforderlich sind, wie im Vertrag angegeben und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen. Der Kunde garantiert die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Daten und verpflichtet sich, POSTPLUS und seine Subunternehmer von allen Ansprüchen, Verlusten oder Schäden freizustellen, die aus falschen oder unvollständigen Informationen entstehen. Der Kunde muss Aufzeichnungen, einschließlich Rechnungen und andere relevante Dokumente, für einen Zeitraum von mindestens zehn (10) Jahren nach dem Versand des Artikels aufbewahren und diese Aufzeichnungen POSTPLUS auf Anfrage zur Verfügung stellen, auch zu Prüfzwecken. In Fällen, in denen Prüfungen Unstimmigkeiten ergeben, behält sich POSTPLUS das Recht vor, dem Kunden alle daraus resultierenden zusätzlichen Zölle oder Steuern in Rechnung zu stellen.
6.4.3. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, alle zusätzlichen Dokumente oder Unterstützung bereitzustellen, die von POSTPLUS oder dem ernannten Zollvertreter angefordert werden, um eine ordnungsgemäße Zollabfertigung zu gewährleisten. Der Kunde bestätigt, dass alle für die Zollabfertigung bereitgestellten Erklärungen und Aussagen korrekt und wahrheitsgemäß sind. Der Kunde erkennt an, dass die Angabe falscher oder irreführender Informationen zu zivil- oder strafrechtlichen Sanktionen führen kann, einschließlich des möglichen Verlusts von Artikeln. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für alle finanziellen Verbindlichkeiten, einschließlich Zölle, Mehrwertsteuer oder andere Gebühren, die mit dem Artikel in Zusammenhang stehen.
6.4.4. POSTPLUS behält sich das Recht vor, Zollabfertigungsdienste abzulehnen oder auszusetzen, wenn der Kunde die in diesem Abschnitt 6.4 genannten Anforderungen nicht erfüllt oder wenn Probleme seitens der Zollbehörden auftreten, die auf eine unsachgemäße Abfertigung hinweisen. In solchen Fällen kann POSTPLUS nach eigenem Ermessen den Artikel ablehnen oder die Dienste aussetzen, bis der Kunde das Problem zur Zufriedenheit von POSTPLUS gelöst hat.
6.5. Zollabfertigung durch die Post
6.5.1. Die Zollabfertigung durch die Post kann für Postsendungen gelten, die im Rahmen des Weltpostvertrags versandt werden. Es können spezielle Verfahren, Vorschriften und Formulare erforderlich sein, und der Kunde ist für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich. POSTPLUS kann als Vermittler fungieren, indem es Postsendungen einem Postbetreiber zur Zustellung und Zollabfertigung vorlegt. Der Kunde garantiert, dass er und alle beteiligten Drittparteien alle erforderlichen Versanddokumente für eine ordnungsgemäße Bearbeitung durch den Postbetreiber ausfüllen. Die Zollabfertigung durch die Post gilt nicht als Teil der von POSTPLUS durchgeführten Zollabfertigungsaktivitäten.
6.5.2. Der Kunde erkennt an, dass POSTPLUS keine Partei der Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden als Absender/Exporteur/Importeur und dem endgültigen Empfänger oder Empfänger der Sendung ist. Daher gilt POSTPLUS aus kommerzieller, steuerlicher oder rechtlicher Sicht nicht als Absender, Exporteur, Importeur oder Empfänger einer Sendung und übernimmt auch nicht den Rechtsstatus eines solchen.
7.1. Zugang und Verfügbarkeit
Für die Bereitstellung von Diensten im Rahmen der Vereinbarung kann eine Online-Verbindung mit IT-Plattformen von POSTPLUS (einschließlich, aber nicht beschränkt auf API-Verbindungen und Webportale) („IT-Plattform“) erforderlich sein. POSTPLUS verpflichtet sich, angemessene Anstrengungen zu unternehmen, um die Verfügbarkeit, Zuverlässigkeit und Qualität der IT-Plattform sicherzustellen, mit dem Ziel, einen kontinuierlichen Dienst aufrechtzuerhalten. Die Verfügbarkeit der IT-Plattform unterliegt jedoch Faktoren, auf die POSTPLUS keinen Einfluss hat, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Wartungsarbeiten und Dienstunterbrechungen durch Dritte.
7.2. Plattformaktualisierungen und -änderungen
POSTPLUS kann von Zeit zu Zeit Aktualisierungen, neue Versionen oder Änderungen an der IT-Plattform durchführen, einschließlich aller mit ihrem Betrieb verbundenen Software und Systeme. Wenn solche Aktualisierungen die Nutzung der Dienste durch den Kunden wesentlich beeinträchtigen können, bemüht sich POSTPLUS, mindestens dreißig (30) Kalendertage im Voraus eine schriftliche Benachrichtigung (auch per E-Mail) zu senden. Diese Benachrichtigung wird gegeben, wann immer dies vernünftigerweise möglich ist, damit sich der Kunde auf solche Änderungen vorbereiten kann.
7.3. Wartung und vorübergehende Sperrung
POSTPLUS behält sich das Recht vor, den Zugang zur IT-Plattform bei Bedarf vorübergehend zu sperren, um Aktualisierungen durchzuführen, vorbeugende oder korrigierende Wartungsarbeiten durchzuführen oder andere notwendige Anpassungen vorzunehmen. Soweit möglich, wird POSTPLUS den Kunden im Voraus (auch per E-Mail) über geplante Wartungsarbeiten oder solche von Dritten informieren, die die Verfügbarkeit der IT-Plattform beeinträchtigen können. POSTPLUS haftet nicht für Unterbrechungen während solcher Wartungszeiten.
7.4. Verantwortung des Kunden in Bezug auf Compliance und Daten
Der Kunde bleibt für die Erfüllung seiner gesetzlichen und regulatorischen Verpflichtungen bei der Nutzung der IT-Plattform verantwortlich. Dazu gehört die Aufrechterhaltung der Verfügbarkeit und Archivierung aller Daten, die zur Einhaltung finanzieller und administrativer Anforderungen erforderlich sind. Sofern nicht anders angegeben oder vereinbart, werden über die IT-Plattform verarbeitete Daten von POSTPLUS nicht länger als die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume gespeichert. Auf Anfrage des Kunden und sofern gesetzlich zulässig, kann POSTPLUS versuchen, Daten nach der geltenden Aufbewahrungsfrist aus Backup-Systemen abzurufen. Dies ist jedoch nicht garantiert und kann zusätzliche Kosten verursachen.
7.5. Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Kunde stellt sicher, dass seine Nutzung der IT-Plattform allen geltenden Gesetzen und Vorschriften entspricht, einschließlich derjenigen, die den Inhalt und die Übermittlung von Nachrichten über die IT-Plattform regeln. Der Kunde erkennt an, dass er allein für die Sicherstellung dieser Einhaltung verantwortlich ist und die Folgen einer etwaigen Nichteinhaltung trägt.
7.6. Verbot von Dienstunterbrechungen
Der Kunde verpflichtet sich, die IT-Plattform nicht in einer Weise zu nutzen, die die Bereitstellung von Diensten durch POSTPLUS oder die Netzwerke und Systeme von POSTPLUS oder seinen Lieferanten unterbrechen oder beeinträchtigen könnte. Der Kunde muss alle Anweisungen von POSTPLUS, die solche Störungen verhindern oder beheben sollen, unverzüglich befolgen. Sollte der Kunde diesen Anweisungen nicht nachkommen, behält sich POSTPLUS das Recht vor, den Zugriff des Kunden auf die IT-Plattform vorübergehend zu sperren, um die Störung zu beheben.
7.7. Verbotene Aktivitäten
Dem Kunden sind die folgenden Aktivitäten bei der Nutzung der IT-Plattform ausdrücklich untersagt:
7.7.1. Spamming : Senden großer Mengen unerwünschter Nachrichten mit identischem Inhalt.
7.7.2. Verletzung des geistigen Eigentums : Verletzung von Urheberrechten, Marken oder anderen Rechten des geistigen Eigentums Dritter.
7.7.3. Irreführende Praktiken : Beteiligung an irreführenden oder betrügerischen Aktivitäten, die Dritte, einschließlich Dienstleistungsempfänger, irreführen.
7.7.4. Unerlaubte Verwendung von Logos : Verwendung von Marken, Logos oder anderen Markenelementen von POSTPLUS ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung.
7.7.5. Illegale Angebote : Anbieten von Produkten oder Dienstleistungen, die nach geltendem niederländischen Recht oder den Gesetzen des Landes, in dem sie angeboten werden, verboten sind.
7.7.6. Unangemessene Inhalte : Übermitteln von Nachrichten mit drohenden, diskriminierenden oder anderweitig illegalen Inhalten.
7.8. Nur interne Nutzung
Der Kunde ist berechtigt, die IT-Plattform ausschließlich für seine eigenen internen Geschäftszwecke im Sinne des Vertrags zu nutzen. Es ist dem Kunden untersagt, den Zugang zur IT-Plattform ohne vorherige schriftliche Zustimmung von POSTPLUS an Dritte zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig anzubieten.
7.9. Verbot der Täuschung
Dem Kunden ist es nicht gestattet, die IT-Plattform unter falschen oder fiktiven Identitäten zu nutzen oder die von POSTPLUS implementierten Sicherheitsmaßnahmen zu umgehen. Jeder Versuch, Authentifizierungsprotokolle oder Zugangskontrollmaßnahmen zu umgehen, ist strengstens untersagt.
7.10. Systemleistung und -mängel
POSTPLUS übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass die Systeme, Software oder Dienste, die von POSTPLUS bereitgestellt oder in Verbindung mit der IT-Plattform verwendet werden, frei von Mängeln oder Betriebsstörungen sind. Der Kunde kann auftretende Probleme oder Störungen seinem zuständigen POSTPLUS-Kontakt melden, damit dieser sie lösen kann.
7.11. Ausschlüsse von Supportverpflichtungen
POSTPLUS ist nicht verpflichtet, Support für Mängel oder Störungen zu leisten, die: 7.11.1. Vom Kunden verursachte Änderungen : Verursacht durch vom Kunden oder Dritten ohne schriftliche Genehmigung von POSTPLUS vorgenommene Änderungen.
7.11.2. Missbrauch : Resultiert aus unsachgemäßer oder unbefugter Verwendung der IT-Plattform durch den Kunden oder einen vom Kunden zugelassenen Dritten.
7.11.3. Externe Software : Bezieht sich auf Software, Hardware oder Datenbanktools, die nicht von POSTPLUS bereitgestellt werden, aber mit der IT-Plattform interagieren oder mit ihr verknüpft sind.
8.1. Zugangsberechtigung Der
Zugang zu den gesicherten Netzwerken und Websites von POSTPLUS ist streng auf jene Mitarbeiter des Kunden beschränkt, die vom Kunden zuvor ausdrücklich dazu autorisiert wurden. Eine solche Berechtigung wird nur Mitarbeitern erteilt, deren berufliche Funktion den Zugang zu diesen Netzwerken erfordert. Nach Erhalt einer Anfrage des Kunden registriert POSTPLUS den autorisierten Mitarbeiter und stellt ihm über eine sichere Methode ein Benutzerkonto und ein Passwort aus. Sobald die Zugangsdaten vorliegen, erhält der autorisierte Mitarbeiter Zugang zu den gesicherten Netzwerken von POSTPLUS.
8.2. Schutz der Zugangsdaten
Benutzerkonten und Passwörter, die POSTPLUS dem Kunden zur Verfügung stellt, sind streng vertraulich. Der Kunde verpflichtet sich, diese Zugangsdaten nicht an Dritte weiterzugeben und ist verpflichtet, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um eine unbefugte Nutzung oder einen unbefugten Zugriff zu verhindern. Sollte POSTPLUS eine unbefugte Nutzung oder einen möglichen Missbrauch eines Benutzerkontos, Passworts oder eines anderen Zugriffsmechanismus vermuten, behält sich POSTPLUS das Recht vor, den Zugriff über das zugehörige Benutzerkonto oder Passwort auszusetzen oder zu widerrufen, um die Sicherheit und Integrität des Netzwerks zu schützen.
8.3. Verantwortung des Kunden für die Sicherheit
Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass alle Geräte und Systeme, die für den Zugriff auf die gesicherten Netzwerke von POSTPLUS verwendet werden, ausreichend vor Sicherheitsrisiken wie externen Viren oder Cyberangriffen geschützt sind. Der Kunde garantiert, dass seine Geräte und Systeme ordnungsgemäß konfiguriert und gewartet werden, um eine sichere Verbindung zu gewährleisten und unbefugten Zugriff auf die gesicherten Netzwerke von POSTPLUS zu verhindern.
8.4. Sicherheitsverpflichtungen von POSTPLUS
POSTPLUS ist für die Aufrechterhaltung der Sicherheit seiner gesicherten Netzwerke verantwortlich. In Situationen, in denen POSTPLUS feststellt, dass es aufgrund externer Bedrohungen, technischer Probleme oder anderer Bedenken nicht mehr in der Lage ist, das erforderliche Sicherheitsniveau aufrechtzuerhalten, behält es sich das Recht vor, den Zugriff auf seine gesicherten Netzwerke teilweise oder vollständig einzuschränken. Zu solchen Maßnahmen kann die vorübergehende Sperrung des Zugriffs für ein oder mehrere Benutzerkonten gehören, um die Integrität des Netzwerks zu schützen.
8.5. Schadloshaltung bei unbefugter Nutzung
Der Kunde verpflichtet sich, POSTPLUS von jeglichen Verlusten, Schäden oder Kosten freizustellen, die durch die unbefugte Nutzung oder den Verlust von Benutzerkonten, Token, Zugangscodes oder Passwörtern entstehen, die von POSTPLUS bereitgestellt wurden. Diese Schadloshaltung umfasst, ist jedoch nicht beschränkt auf, jegliche Ansprüche oder Verbindlichkeiten, die sich aus dem Missbrauch von Zugangsdaten ergeben, es sei denn, diese unbefugte Nutzung ist direkt auf einen Verstoß oder eine Fahrlässigkeit seitens POSTPLUS zurückzuführen.
In Fällen, in denen für den Zugriff auf die von POSTPLUS bereitgestellten Dienste oder deren Nutzung die Nutzung des Internets erforderlich ist, gelten die folgenden Bedingungen:
9.1. Einschränkungen internetbasierter Kommunikation
POSTPLUS kontrolliert und kann weder die Qualität, Verfügbarkeit oder Zuverlässigkeit internetbasierter Telekommunikationsverbindungen noch die zeitgerechte oder genaue Abwicklung elektronischer Kommunikation, einschließlich E-Mails, die über das Internet übertragen werden, beeinflussen. Folglich haftet POSTPLUS nicht für Verzögerungen, Unterbrechungen, Datenverluste oder Fehler bei der Nachrichtenübermittlung, die bei der Nutzung des Internets für Kommunikations- oder Serviceaktivitäten auftreten können.
9.2. Internetverbindung und Sicherheitsverantwortung des Kunden
Um auf die IT-Plattform zugreifen und die Dienste nutzen zu können, ist der Kunde dafür verantwortlich, seine eigene Internetverbindung herzustellen und aufrechtzuerhalten und die erforderliche Computerausrüstung an seinem Standort bereitzustellen. Der Kunde erkennt an, dass er die volle Verantwortung für die Sicherheit seiner eigenen Daten, Software und IT-Systeme trägt. Dazu gehört die Implementierung und Aufrechterhaltung aktueller Virenschutzprogramme, Firewalls und anderer Sicherheitsmaßnahmen zum Schutz vor Risiken im Zusammenhang mit der Internetnutzung. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, die sichere Datenübertragung beim Zugriff auf die IT-Plattform und bei der Nutzung der von POSTPLUS bereitgestellten Dienste sicherzustellen.
10.1. Anwendung der Tarife
Die Tarife für die von POSTPLUS erbrachten Dienstleistungen sind diejenigen, die zwischen POSTPLUS und dem Kunden im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurden. Diese Tarife gelten für alle im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienstleistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
10.2. Ermittlung und Anfechtung der Rechnungsbeträge
Die von POSTPLUS geführten Verwaltungsunterlagen dienen als primäre Referenz für die Ermittlung der vom Kunden geschuldeten Beträge. Möchte der Kunde einen auf einer Rechnung angegebenen Betrag anfechten, muss er POSTPLUS innerhalb von sieben (7) Kalendertagen ab Rechnungsdatum schriftlich benachrichtigen und dabei die Art und die Gründe der Anfechtung detailliert darlegen. Wird innerhalb dieser Frist kein solcher Einspruch erhoben, gilt die Rechnung als vom Kunden als korrekt akzeptiert und das Recht, den Betrag anzufechten, gilt als unwiderruflich aufgehoben.
10.3. Mehrwertsteuer (MwSt.) und geltende Sätze
Der für die Dienstleistungen geltende Mehrwertsteuersatz wird durch die Mehrwertsteuervorschriften des Landes bestimmt, in dem der Vertragspartner von POSTPLUS seinen Sitz hat. Sollte es nach Ausstellung einer Rechnung zu Streitigkeiten bezüglich des geltenden Mehrwertsteuersatzes kommen, behält sich POSTPLUS das Recht vor, die Rechnung so anzupassen, dass sie den üblichen lokalen Mehrwertsteuersatz widerspiegelt, wie dies gemäß den geltenden Steuergesetzen erforderlich ist.
10.4. Zahlungsverzug und Zinsgebühren
Zahlungen, die nicht bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum (dem „Fälligkeitsdatum“) wie im Vertrag festgelegt eingehen, werden mit einem Zinssatz verzinst, der dem einmonatigen Zollzinssatz entspricht (wie von der niederländischen Steuerbehörde veröffentlicht und über den folgenden Link zugänglich: https://www.belastingdienst.nl/wps/wcm/connect/bldcontentnl/standaard_functies/prive/contact/rechten_en_plichten_bij_de_belastingdienst/belastingrente/ ) oder mit dem höchsten gesetzlich zulässigen Zinssatz, je nachdem, welcher höher ist. Die Zinsen werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Eingang der vollständigen Zahlung berechnet. Das Recht, Zinsen zu berechnen, schränkt POSTPLUS nicht in seinem Recht ein, zusätzlichen Schadenersatz für etwaige Schäden zu verlangen, die durch die Zahlungsverzögerung entstanden sind, einschließlich angemessener Rechtskosten und Kosten im Zusammenhang mit Inkassobemühungen.
10.5. Bereitstellung von Sicherheiten und Zahlungsgarantien
Wenn POSTPLUS begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass ein Zahlungsausfallrisiko oder andere finanzielle Unsicherheiten bestehen, behält sich POSTPLUS das Recht vor, vom Kunden zusätzliche Sicherheiten oder Garantien zu verlangen, bevor die Bereitstellung der Dienste fortgesetzt wird. Solche Sicherheiten können unter anderem ein Pfandrecht, eine Garantie der Muttergesellschaft, eine Bankgarantie oder eine Vorauszahlungsvereinbarung umfassen. Der Kunde gewährt POSTPLUS hiermit ein Sicherungsrecht an allen Artikeln und Sendungen im Besitz von POSTPLUS. POSTPLUS kann seine Rechte an diesen Artikeln ausüben, einschließlich des Rechts, sie zu behalten, zu verkaufen oder zu entsorgen, um unbezahlte Beträge einzutreiben oder Störungen oder Kosten zu mildern, die durch die Nichtzahlung des Kunden entstehen. Alle diesbezüglich von POSTPLUS ergriffenen Maßnahmen werden in Übereinstimmung mit geltendem Recht durchgeführt.
11.1. Gründe für eine sofortige Kündigung
Jede Partei hat das Recht, die Vereinbarung unter den folgenden Umständen mit sofortiger Wirkung zu kündigen: (a) Eine Partei erfüllt eine wesentliche Verpflichtung aus der Vereinbarung nicht und behebt den Verstoß nach Erhalt einer schriftlichen Mahnung, in der die Art des Verstoßes angegeben ist, nicht innerhalb von dreißig (30) Arbeitstagen; (b) Es wird ein Antrag auf Liquidation oder Abwicklung (oder ein gleichwertiges Verfahren) gestellt oder gegen eine der Parteien ein entsprechender Beschluss oder eine entsprechende Anordnung erlassen; (c) Eine Partei wird für insolvent erklärt, stellt Insolvenz ein oder verlangt einen Zahlungsaufschub; (d) Eine Partei stellt ihren Geschäftsbetrieb oder einen wesentlichen Teil davon ein oder droht mit der Einstellung. Die kündigende Partei muss die andere Partei so bald wie möglich schriftlich über das Auftreten eines der vorgenannten Ereignisse informieren.
11.2. Kündigungsrecht von POSTPLUS
POSTPLUS behält sich das Recht vor, den Vertrag mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an den Kunden zu kündigen, ohne dass ein gerichtliches Eingreifen erforderlich ist, und zwar in den folgenden Situationen, die von POSTPLUS angemessen bestimmt werden: (a) Der Kunde nutzt einen Dienst in einer Weise, die gegen geltendes Recht verstößt oder dieses verletzt, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zoll- und Handelsvorschriften; (b) Ein Gericht oder eine Regulierungsbehörde oder eine zuständige Regierungsbehörde stellt fest, dass die Nutzung eines Dienstes durch den Kunden gegen geltendes Recht verstößt; (c) Der Kunde beteiligt sich an betrügerischen Aktivitäten oder nutzt einen Dienst im Zusammenhang mit Straftaten; (d) Der Kunde verhält sich auf eine Weise, die dem Ruf, dem Geschäft oder dem Betrieb von POSTPLUS oder einem seiner verbundenen Unternehmen schaden könnte; (e) Ein Gericht oder Schiedsgericht mit zuständiger Gerichtsbarkeit oder eine relevante Regulierungsbehörde kommt zu dem Schluss, dass die im Rahmen des Vertrags bereitgestellten Dienste gegen bestehende Gesetze, Regeln oder Vorschriften verstoßen; (f) Die Einführung neuer Gesetze, Vorschriften oder Regeln macht nach angemessenem Ermessen von POSTPLUS die Bereitstellung der Dienste erheblich komplexer oder kostspielig; (g) Jeder vom Kunden eingereichte Artikel gilt als regulierter Artikel oder wird anderweitig im Herkunftsland, Bestimmungsland oder einem Drittland, durch das der Artikel transportiert werden muss, als unsicher, illegal oder verboten angesehen.
11.3. Fortsetzung der Dienstleistungen nach Beendigung
Die Parteien vereinbaren, dass POSTPLUS nach Beendigung der Vereinbarung weiterhin Dienstleistungen für alle ausstehenden Bestellungen erbringt, die zum Zeitpunkt der Beendigung bereits in das System von POSTPLUS eingegeben wurden, vorausgesetzt, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen weiterhin nachkommt und alle relevanten Bedingungen, einschließlich der in Klausel 10 genannten, einhält. Diese fortgesetzte Bereitstellung von Dienstleistungen unterliegt bis zur Fertigstellung dieser Bestellungen den Bedingungen der ursprünglichen Vereinbarung.
12.1. Transportdienstleistungen
12.1.1. Straßentransport Der Straßentransport , einschließlich des Inlandstransports, wird von POSTPLUS gemäß dem Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßenverkehr („CMR“) vom 19. Mai 1956 in der jeweils gültigen Fassung durchgeführt. Die Haftung von POSTPLUS für den Straßentransport ist gemäß den Bestimmungen des CMR beschränkt.
12.1.2. Lufttransport
Lufttransportdienstleistungen, einschließlich Inlandslufttransport, werden gemäß dem Warschauer Abkommen (Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 12. Oktober 1929) und/oder dem Montrealer Übereinkommen (Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Regeln über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999), je nachdem, was anwendbar ist, erbracht. Die Haftung von POSTPLUS für Lufttransporte unterliegt den in diesen Abkommen festgelegten Beschränkungen.
12.1.3. Seetransport
Die von POSTPLUS erbrachten Seetransportleistungen unterliegen den Haager-Visby-Regeln (Internationales Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Rechtsregeln über Konnossemente, 1968) in der jeweils gültigen Fassung. Die Haftung für den Seetransport ist auf den Umfang und die Bestimmungen der Haager-Visby-Regeln beschränkt.
12.1.4. Allgemeine Haftungsbeschränkung .
Wenn die CMR, das Warschauer Abkommen, das Montrealer Übereinkommen und/oder die Haager-Visby-Regeln („Übereinkommen“) nicht gelten oder in Fällen, in denen kein zwingendes nationales Recht anwendbar ist, ist die Haftung von POSTPLUS für Verlust oder Beschädigung von Sendungen während des Transports (ausgenommen Postsendungen, wie in Abschnitt 12.2 behandelt) oder während der Lagerung auf den niedrigeren Betrag von 8,33 Sonderziehungsrechten (SZR) pro Kilogramm der betroffenen Sendung (gemäß Artikel 23 der CMR) oder dem tatsächlich vom Kunden für die bestimmte Sendung bezahlten Kaufpreis (ohne Mehrwertsteuer, GST und andere Zölle oder Steuern) beschränkt.
12.2. Zustellung von Postsendungen (Postbeförderung)
12.2.1. Der Kunde erkennt die Bedingungen an, unter denen POSTPLUS Postsendungen in Zusammenarbeit mit Postbetreibern gemäß dem Weltpostvertrag verwaltet, und stimmt ihnen zu. POSTPLUS haftet nicht für Verluste, Schäden oder Verzögerungen im Zusammenhang mit der Beförderung von Postsendungen, unabhängig davon, ob diese aus vertraglichen Verpflichtungen, unerlaubter Handlung oder einer anderen Rechtsgrundlage resultieren.
12.2.2. POSTPLUS lehnt jede Haftung für Ansprüche im Zusammenhang mit der Richtigkeit oder Vollständigkeit der vom Kunden im Zusammenhang mit der Beförderung von Postsendungen bereitgestellten Informationen und/oder Unterlagen ab. Der Kunde verpflichtet sich, POSTPLUS von allen Ansprüchen freizustellen, die sich aus diesen Informationen oder Unterlagen ergeben.
12.3. Zollabfertigungstätigkeiten
Die Haftung von POSTPLUS für Verluste oder Schäden, die aus Zollabfertigungstätigkeiten entstehen, einschließlich Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund von Maßnahmen der Zoll- oder Steuerbehörden, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Anspruch aus vertraglichen Verpflichtungen, unerlaubter Handlung oder anderen Rechtsgründen entsteht.
12.4. Allgemeiner Haftungsausschluss
Sofern nicht durch Konventionen oder andere zwingende nationale Gesetze beschränkt oder ausgeschlossen, ist die Haftung von POSTPLUS im Rahmen dieser Vereinbarung, ob aus Vertrag, unerlaubter Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit) oder anderweitig, auf direkte Schäden beschränkt. POSTPLUS haftet nicht für indirekte oder Folgeschäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: entgangene Gewinne, Umsatz- oder Einnahmeverluste, verschwendete Managementzeit, indirekte oder besondere Schäden oder sonstige wirtschaftliche Verluste, selbst wenn diese Schäden vorhersehbar waren oder POSTPLUS auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde.
12.5. Sonstige Haftungsausschlüsse
Die Haftung von POSTPLUS für Schäden, die nicht in den Klauseln 12.1 bis 12.3 genannt sind, sei es aus Vertrags-, Delikts- oder anderen Gründen, ist ausdrücklich ausgeschlossen. Nichts in dieser Vereinbarung beschränkt die Haftung einer Partei, wenn eine solche Beschränkung durch geltendes zwingendes Recht verboten ist.
12.6. Ereignisse außerhalb der Kontrolle
Keine der Parteien haftet für besondere, direkte, indirekte, zufällige oder Folgeschäden, die durch Ereignisse außerhalb ihrer direkten Kontrolle verursacht werden. Dies umfasst unter anderem Handlungen oder Unterlassungen von öffentlichen Postbetreibern, Zollbehörden oder anderen Regierungsbehörden.
12.7. Verfahren für Ansprüche und Entschädigungen
Die Feststellung, ob der Kunde Anspruch auf Entschädigung gemäß diesem Artikel 12 hat, basiert auf den vom Kunden vorgelegten Belegen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Original-Versandbeleg und den Kaufwert des betroffenen Artikels. POSTPLUS wird solche Ansprüche nach Treu und Glauben auf der Grundlage der vorgelegten Beweise prüfen.
12.8. Ausschluss des Schadensersatzanspruchs
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Schadensersatz, wenn der Schaden auf einen der folgenden Gründe zurückzuführen ist: (a) inhärenter Mangel oder Art des Inhalts des Artikels; (b) unzureichende oder unsachgemäße Verpackung durch den Kunden; (c) falsche oder unvollständige Adressierung; (d) Handlungen oder Unterlassungen des Kunden, einschließlich der Nichteinhaltung des Vertrags; (e) Beschlagnahme oder Zurückhaltung auf Anordnung einer zuständigen Behörde; (f) Nichteinhaltung geschätzter Lieferzeiten, da diese nur der Einfachheit halber angegeben werden. Der Kunde hat sämtliche zusätzlichen Kosten zu erstatten, die POSTPLUS aufgrund der Nichteinhaltung durch den Kunden entstehen.
12.9. Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche bezüglich Artikeln müssen vom Kunden gemeldet werden, sobald der Schaden bemerkt wird und spätestens einen (1) Werktag nach Erhalt an der endgültigen Lieferadresse. Sichtbare Schäden müssen sofort nach der Lieferung gemeldet werden. POSTPLUS bearbeitet Schadensersatzansprüche innerhalb von dreißig (30) Tagen ab dem Datum der Geltendmachung des Anspruchs.
12.10. Ansprüche wegen fehlender Sendungen
Ansprüche wegen fehlender Sendungen müssen innerhalb von dreißig (30) Tagen nach dem voraussichtlichen Lieferdatum geltend gemacht werden. Nach Eingang eines Anspruchs wird POSTPLUS eine Untersuchung durchführen und versuchen, den Anspruch innerhalb von dreißig (30) Tagen zu bearbeiten. POSTPLUS wird das Ergebnis des Anspruchs und etwaige Entschädigungsansprüche innerhalb dieses Zeitraums mitteilen.
Sofern zwischen den Parteien nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten für Sendungen, die als unzustellbar gelten, folgende Bestimmungen:
13.1. Versuche, eine Einigung zu erzielen
Wenn ein Artikel nicht an den vorgesehenen Empfänger zugestellt werden kann oder die Zustellung aus anderen Gründen erfolglos ist, unternimmt POSTPLUS angemessene Anstrengungen, um mit dem Kunden Kontakt aufzunehmen, um eine angemessene Lösung für den Umgang mit dem nicht zustellbaren Artikel zu vereinbaren. Zu diesen Bemühungen kann gehören, den Kunden über die Situation zu informieren und mögliche Optionen für weitere Maßnahmen zu besprechen.
13.2. Umgang mit nicht zustellbaren Sendungen
Um Kosten zu minimieren und Störungen des Geschäftsbetriebs zu vermeiden, stimmt der Kunde zu, dass POSTPLUS sich das Recht vorbehält, mit nicht zustellbaren Sendungen nach eigenem Ermessen umzugehen, wenn keine einvernehmliche Lösung gefunden wird. Dies kann folgende Maßnahmen umfassen, ist aber nicht darauf beschränkt: (a) erneuter Zustellversuch an die ursprüngliche oder eine alternative Adresse; (b) Rücksendung der Sendung an die vom Kunden angegebene Rücksendeadresse; (c) Abholvereinbarung mit dem Kunden; (d) Verkauf der Sendung, wenn diese einen Handelswert hat; oder (e) Vernichtung der Sendung, insbesondere wenn sie ein Sicherheits- oder Rechtsrisiko darstellt.
13.3. Kostenverantwortung
Der Kunde erkennt an und stimmt zu, alle Kosten oder Ausgaben zu übernehmen, die mit der Bearbeitung nicht zustellbarer Sendungen verbunden sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Rücksendegebühren, Lagerkosten oder Entsorgungsgebühren. POSTPLUS behält sich das Recht vor, dem Kunden diese Kosten in Rechnung zu stellen, und die Zahlung erfolgt gemäß den geltenden Zahlungsbedingungen.
14.1. Definition von höherer Gewalt
Keine der Parteien oder ihre Subunternehmer gelten als Verletzer dieser Vereinbarung und haften gegenüber der anderen Partei nicht für Verzögerungen bei der Erfüllung oder Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung, sofern diese Verzögerung oder Nichterfüllung durch Umstände verursacht wird, die außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle liegen („Höhere Gewalt“). Ereignisse, die höhere Gewalt darstellen, umfassen unter anderem: Naturkatastrophen wie Überschwemmungen und Erdbeben, Naturkatastrophen, Krieg, Feindseligkeiten, innere Unruhen, Unfälle, Brände, Streiks, Arbeitsunruhen, Aufstände, erhebliche Verkehrsstörungen, Einstellung des Postbetriebs, Terrorakte, Ausbrüche übertragbarer Krankheiten, Epidemien, Pandemien, Aussperrungen, Handelsstreitigkeiten, staatliche Maßnahmen oder Beschränkungen, Import- oder Exportbeschränkungen oder andere ähnliche Ereignisse, die von der betroffenen Partei oder ihren Subunternehmern nicht angemessen vorhergesehen oder kontrolliert werden konnten, einschließlich Situationen, die von einem Subunternehmer von POSTPLUS als höhere Gewalt geltend gemacht werden.
14.2. Verfahren zur Geltendmachung von Fällen höherer Gewalt
: Falls eine Partei aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt nicht in der Lage ist, ihren wesentlichen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung nachzukommen, kann die betroffene Partei die Erfüllung ihrer Verpflichtungen in dem Umfang und für die Dauer der Verhinderung aussetzen. Die betroffene Partei muss die andere Partei so bald wie möglich schriftlich benachrichtigen und dabei die Art des Ereignisses höherer Gewalt und die Auswirkungen auf ihre Erfüllung detailliert beschreiben. Die betroffene Partei ist außerdem verpflichtet, die andere Partei über alle Entwicklungen in Bezug auf das Ereignis höherer Gewalt auf dem Laufenden zu halten und Updates darüber bereitzustellen, wann die Situation voraussichtlich gelöst oder ihre Auswirkungen gemindert sein werden.
14.3. Rechte von POSTPLUS bei höherer Gewalt
Bei einem Ereignis höherer Gewalt behält sich POSTPLUS das Recht vor, angemessene Maßnahmen zur Anpassung seines Betriebs zu ergreifen. Dies kann unter anderem eine vorübergehende Änderung des Leistungsumfangs, eine Änderung der Betriebsabläufe oder andere Anpassungen umfassen, die zur Anpassung an die Umstände erforderlich sind. Solche Änderungen zielen darauf ab, Störungen für beide Parteien so gering wie möglich zu halten und die Geschäftskontinuität unter den gegebenen Bedingungen so weit wie möglich sicherzustellen.
15.1. Geheimhaltungspflichten
Die empfangende Partei verpflichtet sich: (a) alle vertraulichen Informationen, die sie von der offenlegenden Partei erhält, unabhängig von der Form, in der sie bereitgestellt werden, streng vertraulich zu behandeln; (b) die vertraulichen Informationen mit mindestens der gleichen Sorgfalt zu schützen, die sie zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen mit ähnlicher Sensibilität verwendet, jedoch nicht weniger als ein angemessenes Sorgfaltsmaß; (c) keine vertraulichen Informationen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei an Dritte weiterzugeben, zu veröffentlichen oder zu kommunizieren; (d) die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der Erfüllung ihrer Verpflichtungen und Ausübung ihrer Rechte gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden; und (e) bei Kenntnis einer unbefugten Offenlegung oder eines Missbrauchs vertraulicher Informationen alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, um eine weitere unbefugte Verwendung oder Verbreitung zu verhindern.
15.2. Zulässige Offenlegungen
Die empfangende Partei darf vertrauliche Informationen offenlegen: (a) gegenüber ihren Mitarbeitern, verbundenen Unternehmen, Vertretern, professionellen Beratern, Subunternehmern oder Beratern, die auf diese Informationen zugreifen müssen, um die Zwecke dieser Vereinbarung zu erfüllen, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei sicherstellt, dass diese Personen oder Unternehmen an Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß dieser Klausel 15 gebunden sind; und (b) wie gesetzlich vorgeschrieben, einschließlich als Reaktion auf Anordnungen von zuständigen Gerichten oder Aufsichtsbehörden. In solchen Fällen benachrichtigt die empfangende Partei die offenlegende Partei unverzüglich über die erforderliche Offenlegung, soweit gesetzlich zulässig, und beide Parteien arbeiten hinsichtlich des Zeitpunkts und des Inhalts solcher Offenlegungen nach Treu und Glauben zusammen.
15.3. Offenlegung innerhalb von Konzernstrukturen
In Anbetracht der Tatsache, dass jede Partei Teil einer umfassenderen Unternehmensstruktur mit verbundenen Unternehmen in mehreren Rechtsräumen sein kann, vereinbaren die Parteien Folgendes: (a) Vertrauliche Informationen dürfen an ein verbundenes Unternehmen der empfangenden Partei weitergegeben werden, jedoch nur insoweit, als dies für das verbundene Unternehmen erforderlich ist, um die Zwecke dieser Vereinbarung zu erfüllen; (b) Offenlegungen gegenüber oder durch ein verbundenes Unternehmen gelten als Offenlegungen gegenüber oder durch die jeweilige Partei selbst; und (c) jede Partei garantiert, dass ihre verbundenen Unternehmen die in dieser Vereinbarung dargelegten Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten.
15.4. Ausnahmen von Vertraulichkeitsverpflichtungen
Die Beschränkungen hinsichtlich der Nutzung oder Offenlegung vertraulicher Informationen gelten nicht für Informationen, die: (a) ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung oder sonstige Vertraulichkeitsverpflichtungen öffentlich verfügbar sind oder werden; (b) sich bereits vor der Offenlegung durch die offenlegende Partei im Besitz der empfangenden Partei befanden, vorausgesetzt, dieser Besitz war rechtmäßig und frei von jeglichen Vertraulichkeitsverpflichtungen; (c) von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne die vertraulichen Informationen zu verwenden oder darauf zu verweisen; oder (d) rechtmäßig von einem Dritten erhalten wurden, der sie ohne Verstoß gegen jegliche Vertraulichkeitsverpflichtungen offenlegen kann.
15.5. Eigentum und Rückgabe vertraulicher Informationen
Alle Rechte, einschließlich geistiger Eigentumsrechte, an und auf die vertraulichen Informationen verbleiben im ausschließlichen Eigentum der offenlegenden Partei. Die empfangende Partei erwirbt keinerlei Rechte, einschließlich Patente, Urheberrechte oder andere geistige Eigentumsrechte, an den vertraulichen Informationen. Auf Anfrage der offenlegenden Partei muss die empfangende Partei alle Kopien der vertraulichen Informationen, die sich in ihrem Besitz oder unter ihrer Kontrolle befinden, unverzüglich zurückgeben, vernichten oder unwiederbringlich löschen, es sei denn, die Aufbewahrung ist gesetzlich vorgeschrieben.
15.6. Dauer der Vertraulichkeitsverpflichtungen
Die in dieser Klausel 15 dargelegten Verpflichtungen bleiben auch nach Ablauf oder Kündigung dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von drei (3) Jahren ab dem Ablaufdatum oder dem Datum des Inkrafttretens der Kündigung bestehen.
16.1. Bereitstellung von Daten und Unterstützung
Der Kunde verpflichtet sich, POSTPLUS und/oder seinen Subunternehmern rechtzeitig die erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, um die Bereitstellung der Dienste zu erleichtern. Dazu gehört jegliche von POSTPLUS in angemessenem Umfang angeforderte Unterstützung, Informationen darüber, wie die Dienste bereitgestellt werden sollen, und alle Vorsichtsmaßnahmen, die dem Kunden bekannt sind oder bekannt sein sollten und die für die Erbringung der Dienste relevant sind. Der Kunde stellt sicher, dass diese Daten korrekt und vollständig sind, um Störungen bei der Bereitstellung der Dienste zu vermeiden.
16.2. Verantwortung für die Richtigkeit der Daten
POSTPLUS ist nicht verantwortlich oder haftbar für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Kunden bereitgestellten Daten. Sollten POSTPLUS oder seine Subunternehmer Daten erhalten, die unvollständig, beschädigt oder anderweitig unbrauchbar sind, verpflichtet sich der Kunde, auf Anfrage umgehend eine korrigierte Version der Daten bereitzustellen, um Verzögerungen oder Unterbrechungen bei der Bereitstellung der Dienste zu vermeiden.
16.3. Umgang mit personenbezogenen Daten
In Fällen, in denen der Kunde POSTPLUS personenbezogene Daten im Zusammenhang mit den Diensten zur Verfügung stellt, garantiert der Kunde, dass er alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften eingehalten hat und dass diese Gesetze die Übertragung und Verarbeitung der personenbezogenen Daten durch POSTPLUS und/oder seine Subunternehmer gestatten. Der Kunde stellt POSTPLUS von allen Ansprüchen, Verbindlichkeiten oder Schäden frei, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Gesetze ergeben, einschließlich Ansprüchen von betroffenen Personen oder Aufsichtsbehörden.
16.4. Verpflichtungen von POSTPLUS zum Datenschutz
POSTPLUS verpflichtet sich, alle geltenden Datenschutzgesetze und -vorschriften einzuhalten, die für den Umgang mit personenbezogenen Daten relevant sind. POSTPLUS wird: (a) personenbezogene Daten nur gemäß den Anweisungen des Kunden und ausschließlich zum Zweck der Bereitstellung der Dienste verarbeiten; (b) die Vertraulichkeit der im Auftrag des Kunden verarbeiteten personenbezogenen Daten wahren; und (c) geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust oder jeglicher Form der rechtswidrigen Verarbeitung zu schützen. Weitere spezifische Bedingungen für die Verarbeitung personenbezogener Daten werden, sofern zutreffend, in einer separaten Datenverarbeitungsvereinbarung zwischen den Parteien festgelegt.
17.1. Definition von geistigem Eigentum
Im Sinne dieser Vereinbarung umfasst „geistiges Eigentum“ sämtliche geistigen Eigentumsrechte, unabhängig davon, ob sie vor oder nach der Unterzeichnung dieser Vereinbarung anerkannt wurden und ob sie in materieller oder immaterieller Form vorliegen. Dies umfasst, ohne Einschränkung, Rechte im Zusammenhang mit urheberrechtlich geschützten Werken wie Urheberrechte, Marken, Handelsnamen, Domänennamen, Logos, Geschäftsgeheimnisse, Patente, Designs, Algorithmen und andere gewerbliche Schutzrechte. Es umfasst auch jede andere Form geistiger Eigentumsrechte, die in irgendeiner Rechtsordnung bekannt sind oder anerkannt werden, unabhängig von der Art des Erwerbs, einschließlich kraft Gesetzes, Vertrag oder Lizenz. Diese Rechte umfassen außerdem alle Registrierungen, Anträge, Erneuerungen, Erweiterungen, Fortsetzungen, Teilungen oder Neuausstellungen solcher Rechte, jetzt oder in Zukunft.
17.2. Schutz des geistigen Eigentums von POSTPLUS
Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen zum Schutz der geistigen Eigentumsrechte von POSTPLUS. Der Kunde schützt das geistige Eigentum von POSTPLUS mindestens mit der gleichen Sorgfalt, die er für sein eigenes geistiges Eigentum von ähnlichem Wert und ähnlicher Bedeutung anwendet. Diese Verpflichtung erstreckt sich auch auf die Verhinderung der unbefugten Nutzung, des Zugriffs oder der Verletzung dieser Rechte.
17.3. Eigentum an entwickelten Materialien
Das geistige Eigentum an allen Materialien, die von POSTPLUS oder dem Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Dienstleistungen entwickelt oder erstellt werden, bleibt das ausschließliche Eigentum der ursprünglichen Partei. Von POSTPLUS erstellte Materialien bleiben das alleinige Eigentum von POSTPLUS, während vom Kunden erstellte Materialien Eigentum des Kunden bleiben, sofern von beiden Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
17.4. Verwendung von Handelsmarken und Markenzeichen
Keine der Parteien darf den Namen, die Dienstleistungsmarken, Handelsmarken, Logos oder andere Markenelemente der anderen Partei oder ihrer verbundenen Unternehmen ohne vorherige schriftliche Zustimmung der jeweiligen Partei in Werbung, Werbematerialien oder öffentlichen Mitteilungen verwenden. Jede Partei verpflichtet sich, keine Aktivitäten durchzuführen, die den Wert oder den Ruf der eingetragenen Handelsmarken, Dienstleistungsmarken oder anderen Markenelemente der anderen Partei schädigen oder mindern könnten.
18.1. Art der Beziehung
Die Beziehung zwischen den Parteien im Rahmen dieser Vereinbarung ist die von unabhängigen Vertragspartnern, die auf Distanz zueinander agieren. Nichts in dieser Vereinbarung darf so ausgelegt werden, dass die Parteien als Partner, Joint Ventures oder Miteigentümer gelten oder dass zwischen ihnen eine Agentur-, Arbeits- oder Vertretungsbeziehung entsteht. Keine der Parteien ist befugt, im Namen der anderen Partei zu handeln, sie zu binden oder Verpflichtungen für sie zu übernehmen, und keine der Parteien darf vorgeben, über eine derartige Befugnis zu verfügen.
18.2. Verantwortung für Mitarbeiter
Jede Partei ist in ihrer Funktion als Arbeitgeber allein für die Vergütung ihrer eigenen Mitarbeiter verantwortlich, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Zahlung von Löhnen, Steuern, Rentenbeiträgen, Sozialversicherung, Krankenversicherung und sonstigen gesetzlich vorgeschriebenen Beiträgen. Jede Partei ist verpflichtet, alle geltenden Arbeits- und Steuergesetze in Bezug auf ihre eigene Belegschaft einzuhalten.
19.1. Recht zur Beauftragung von Subunternehmern
POSTPLUS behält sich das Recht vor, zur Erbringung der Dienstleistungen Dritte zu beauftragen, ohne dass hierfür die vorherige Zustimmung des Kunden erforderlich ist. Diese Dritten können ihre Aufgaben, soweit dies zur Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist, an Subunternehmer weitergeben. POSTPLUS bleibt dafür verantwortlich, dass seine Subunternehmer die in dieser Vereinbarung geforderten Standards erfüllen.
19.2. Abtretung der Vereinbarung
Keine der Parteien darf diese Vereinbarung oder Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung abtreten oder übertragen, ohne zuvor die schriftliche Zustimmung der anderen Partei einzuholen, die nicht unangemessen verweigert oder verzögert werden darf. POSTPLUS kann die Vereinbarung jedoch ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise an eines seiner verbundenen Unternehmen abtreten oder übertragen, vorausgesetzt, dass POSTPLUS den Kunden mindestens dreißig (30) Tage im Voraus schriftlich über eine solche Abtretung oder Übertragung informiert. Vorbehaltlich dieser Bestimmungen ist diese Vereinbarung für die Parteien und ihre jeweiligen Rechtsnachfolger und zulässigen Zessionare bindend und kommt ihnen zugute.
19.3. Haftung für Handlungen Dritter
Der Kunde erkennt an, dass POSTPLUS nicht für Verluste, Schäden oder Kosten haftet, die aus Fehlern, Irrtümern oder unrechtmäßigen Handlungen Dritter resultieren, wie z. B. Postunternehmen, Agenten, Lieferanten oder anderen vom Kunden beauftragten Subunternehmern. Ungeachtet dessen wird POSTPLUS Anweisungen dieser Dritten nur dann befolgen oder Erklärungen dieser Dritten akzeptieren, wenn diese eine gültige Vollmacht des Kunden vorlegen können, die sie ermächtigt, im Namen des Kunden zu handeln, oder wenn POSTPLUS eine schriftliche Bestätigung des Kunden erhält, dass die Dritte befugt sind, in ihrem Namen zu handeln. POSTPLUS wird gemäß allen angemessenen Anweisungen dieser befugten Dritten handeln.
20.1. Geltendes Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht, ohne Rücksicht auf Kollisionsnormen. Für die Auslegung und Durchsetzung des Vertrags gilt ausschließlich niederländisches Recht.
20.2. Gerichtsstand für die Streitbeilegung
Alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder damit verbundenen nachfolgenden Vereinbarungen ergeben, unterliegen der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der zuständigen Gerichte in den Niederlanden. Die Parteien vereinbaren, dass diese Gerichte befugt sind, alle Konflikte oder Rechtsfragen zu lösen, die zwischen ihnen entstehen können. 20.3. Recht zur Geltendmachung von Zahlungsansprüchen
Ungeachtet Klausel 20.2 gilt: Wenn der Kunde innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist ausstehende Beträge, sei es ganz oder teilweise, nicht bezahlt, behält sich POSTPLUS das Recht vor, nach eigenem Ermessen rechtliche Schritte zur Eintreibung der Schulden in jedem Rechtsgebiet einzuleiten, in dem sich der Kunde oder sein Vermögen befindet.
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